Das Oberlandesgericht Stuttgart will am Mittwoch (9.00 Uhr) über den weiteren Fortgang der juristischen Auseinandersetzung gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) im Zuge des Dieselskandals informieren. Es ist ein Verkündungstermin angesetzt. Aber in welche Richtung sich der Zivilsenat äußern will, war zunächst völlig unklar. Seit Juli 2021 gab es mehrere mündliche Verhandlungstermine in dem Verfahren. In dem Rechtsstreit geht es um Schadenersatzklagen von Porsche-Anteilseignern, die dem Großaktionär von Volkswagen vorwerfen, zu spät über den Abgasskandal informiert zu haben.
Die Porsche SE hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen. Zu klären sein wird vor allem, ob und unter welchen Umständen die PSE als VW-Dachgesellschaft überhaupt eigenständig zur Veröffentlichung von Börsen-Pflichtmitteilungen über kursrelevante Vorgänge bei VW verpflichtet war. Die PSE ist zwar Hauptaktionärin von VW, hat aber selbst kein operatives Geschäft. Eine Pflicht für die Veröffentlichung entstehe dort, wo das Ereignis spiele, argumentierte der Porsche-SE-Anwalt in der Vergangenheit. Hingegen hatten die Kläger-Anwälte erklärt, die Anleger interessierten die Auswirkungen des Dieselskandals auf die Dachgesellschaft.