Das milliardenschwere Musterverfahren von VW-Anlegern in der Dieselaffäre verzögert sich um mehrere Monate. Jeweils zwei geplante Termine für Oktober und November seien aufgehoben worden, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig mit. Als Grund werden umfangreiche Privatgutachten genannt, mit denen sich das Gericht und die jeweils andere Partei vor dem nächsten Termin beschäftigen müssten.
VW-Investoren fordern in dem Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) Schadenersatz in Milliardenhöhe für erlittene Kursverluste nach Bekanntwerden des Dieselbetrugs. Die Richter müssen beurteilen, ob VW die eigenen Investoren rechtzeitig über die Affäre rund um millionenfachen Betrug mit manipulierten Dieselmotoren informiert hat. Die Vorzugsaktien des Unternehmens hatten zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Werts verloren.