Millionen Autos in der EU sind mit illegaler Abgas-Software unterwegs. Dies stellte nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) als höchste juristische Instanz fest. Über fünf Jahre nach dem Auffliegen des VW-Dieselskandals urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag: Es ist nicht zulässig, wenn Hersteller sogenannte Abschalteinrichtungen einbauen, die dazu führen, dass die Fahrzeuge - bei voller Reinigung in Testsituationen - auf der Straße ein Vielfaches an Schadstoffen in die Luft blasen.
Anders als in der "Dieselgate"-Affäre bei Volkswagen geht es nicht um vorsätzliche Manipulationen, sondern um die umstrittene Auslegung rechtlicher Spielräume, die den Schutz von Bauteilen in älteren Autos betreffen. Ob Verbraucher möglicherweise auch hier Chancen auf Entschädigung haben, müssen nationale Gerichte klären. Im VW-Skandal selbst haben Dieselfahrer, die erst ab 2019 klagten, laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Aussicht auf Schadenersatz.