Firmen und Organisationen, die ihre Arbeit mit Hilfe der fünften Mobilfunkgeneration (5G) optimieren wollen, können künftig eigene 5G-Netze auf ihrem Gelände aufbauen. Die für die Nutzung der Frequenzen notwendige Gebührenverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach können Unternehmen und Organisationen die Nutzung lokaler 5G-Frequenzen von Donnerstag an beantragen.
Die für die 5G-Campusnetze genutzten Frequenzen von 3,7 bis 3,8 GHz wurden nicht bei der 5G-Auktion im Juni für die Mobilfunkanbieter versteigert, sondern vorab von der Bundesnetzagentur reserviert. Die Provider Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 Drillisch hatten insgesamt 6,55 Milliarden Euro gezahlt. Die Frequenzen für 5G-Netzwerke auf dem Werksgelände werden dagegen vergleichsweise preiswert zu nutzen sein.