Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Land wegen der schlechten Luft im Talkessel der Hauptstadt ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro aufgebrummt.
Hintergrund ist diesmal eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), wie das Gericht mitteilte. Baden-Württemberg komme einer vom Gericht im Juli auferlegten Verpflichtung, auch Fahrverbote für Euro-5-Diesel im Luftreinhalteplan festzuschreiben, "weiterhin ohne jeden sachlichen oder rechtlichen Grund und damit zu Unrecht", nicht nach, hieß es zur Begründung.
Zudem setzte das Gericht eine weitere Frist bis Mitte November und drohte für den Fall der Nichteinhaltung nochmal 10.000 Euro Zwangsgeld an. (Az. 13 K 8951/18)
Fahrverbote sind bisher nur für Diesel-Fahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 4 geplant. In einem anderen Verfahren, in dem es um einen Vergleich mit zwei Anwohnern der stark mit Schadstoffen belasteten Kreuzung "Am Neckartor" geht, hat das Gericht ebenfalls schon ein Zwangsgeld verhängt.
Gegen die Entscheidung hat das Land Beschwerde eingelegt. Ob es das auch diesmal tun werde, sei noch nicht entschieden, hieß es aus dem Verkehrsministerium. (dpa)
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