Während die internationale Autoindustrie auch nach einer vertieften Prüfung keine erhöhte Brandgefahr durch das Kältemittel R1234yf festgestellt hat, drängt die Europäische Kommission die deutschen Behörden gegen Daimler vorzugehen.
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Stuttgart. Daimler gerät im Streit um die erhöhte Brandgefahr durch das Kältemittel R1234yf immer stärker unter politischen Druck und steuert innerhalb der Autoindustrie zunehmend ins Abseits. Die EU-Kommission hat das Bundesverkehrsministerium unmissverständlich aufgefordert, für die Durchsetzung des EU-Rechts zu sorgen. Gemeint ist damit vor allem Daimler: Der Stuttgarter Autohersteller hat verschiedene Modelle mit dem neuen Kältemittel R1234yf zugelassen, verwendet aus Sicherheitsbedenken aber das alte, inzwischen verbotene R134a. "Wir werden noch im Februar den Hersteller auffordern, den genehmigungskonformen Zustand mit der gebotenen Sicherheit in den Fahrzeugen herzustellen", so ein KBA-Sprecher auf Nachfrage der Automobilwoche. Dabei wird Daimler auch eine endgültige Frist gesetzt. Sollten die Schwaben der Aufforderung nicht nachkommen, droht ihnen dem Sprecher zufolge der Entzug der Typgenehmigung: "Das ist die härteste Maßnahme." Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt in Deutschland die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und ist die ausführende Behörde des Bundesverkehrsministeriums. "Wir sind in Gesprächen mit dem KBA und der EU-Kommission und überzeugt, dass die EU an einer Lösung interessiert ist", so ein Daimler-Sprecher. Der Stuttgarter Autohersteller hat im vergangenen September überraschend eine erhöhte Brandgefahr durch das Kältemittel R1234yf festgestellt und will die Fluorchemikalie nicht mehr wie geplant einsetzen, sondern bis auf weiteres R134a verwenden. Problem: Die EU verbietet seit dem 1. Januar 2011 Kältemittel in Klimaanlagen mit einem Global Warming Potential (GWP) von mehr als 150. R1234yf kommt auf einen GWP-Wert von vier, das bislang übliche R134a auf 1430. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten der beiden Hersteller DuPont und Honeywell hat die EU im Laufe von 2012 ein Moratorium erlassen, das am 31. Dezember 2012 ausgelaufen ist. Seit Jahresbeginn dürfen nur Fahrzeuge auf den Markt gebracht werden, die der EU-Klimadirektive entsprechen. In dem aktuellen Schreiben an das Bundesverkehrsministerium, das der Automobilwoche vorliegt, erteilt die EU-Kommission dem deutschen Wunsch, dass R134a unter bestimmten Voraussetzungen für sechs Monate weiter verwendet werden darf, ein klare Absage. Auch der Verband der Automobilindustrie in Deutschland (VDA) hatte sich dafür eingesetzt.
Globale Autodindustrie hat keine Sicherheitsbedenken Doch nicht nur auf EU-Ebene scheint sich die Geduld mit Daimler dem Ende zu nähern. Auch in der Bundespolitik fragt man sich, ob die erhöhte Brandgefahr nur bei Mercedes-Modellen besteht. Dann gäbe es keine generelles Sicherheitsrisiko durch das Kältemittel, das Problem läge in der Konstruktion der Klimaanlage im Fahrzeug selbst. "Dem KBA liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, wonach ein sicherer Einsatz des Kältemittels R1234yf bei geeigneten technischen Sicherheitsvorkehrungen in Kraftfahrzeugen generell ausgeschlossen werden müsste," heißt es in einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 1. Februar, das der Automobilwoche ebenfalls vorliegt. Zu einer ähnlichen Erkenntnis kommt die Expertengruppe des Weltverbands der Automobilingenieure (SAE). Das große Vertrauen, dass R1234yf sicher im Automobil eingesetzt werden kann, steige weiter, heißt es in der neuesten Einschätzung des Teams mit Namen CRP 1234-4, das die Sicherheit des Kältemittels nochmals neu bewertet. Daimler habe bei seinem eigenen Test spezielle Bedingungen erzeugt und dabei die realen Crash-Szenarios außen vor gelassen. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass diese Bedingungen gleichzeitig bei tatsächlichen Zusammenstößen auftreten, so die Experten. Die SAE-Arbeitsgruppe hat sich am Dienstag und Donnerstag vergangener Woche getroffen. Dabei kam es zum Bruch: Daimler, Audi und BMW kündigten ihre Mitarbeit in dem Team auf. Grund: Die drei deutschen Hersteller zweifeln an der Vorgehensweise der Arbeitsgruppe. Es sei fraglich, ob die Ergebnisse tatsächlich Auskunft über die Sicherheit von R1234yf in den jeweiligen Fahrzeugen gäben. In der SAE-Arbeitsgruppe sind nun noch Fiat/Chrysler, Ford, General Motors, Honda, Hyundai, Jaguar Land Rover, Mazda, PSA, Renault und Toyota. Die SAE betonte nun hingegen, dass nicht nur Fehlerbaumanalysen, sondern auch aktuelle Crash-Ergebnisse, Fahrzeugsimulationen, Laborsimulationen, Benchmark-Tests und mehr als 100 Versuche, bei denen das Kältemittel in den Motorraum freigesetzt wurde, eingeflossen sind. General Motors hat bereits offiziell mitgeteilt, an R1234yf festhalten zu wollen.
Nur B-Klasse brennt Daimler hat R1234yf einem im eigenen Haus entwickelten Test unterzogen. Das sogenannte Real-Life-Prüfverfahren geht dem Unternehmen zufolge weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Am konkreten Beispiel der B-Klasse zeigt sich, das sich das bislang international als sicher eingestufte Mittel unter bestimmten Bedingungen entzünden kann. Zum Beispiel bei einem sehr schweren Frontalaufprall in Verbindung mit dem Bruch der Kältemittelleitung. Bei dem Test tritt das Kältemittel unter Hochdruck in der Nähe von heißen Teilen der Abgasanlage eines Versuchsfahrzeugs dynamisch aus. Während das Kältemittel unter vergleichbaren Laborbedingungen schwer zu entflammen ist, kann es sich laut Daimler in einem heißen Motorraum als zündfähig erweisen. Das Ergebnis sei jederzeit in Versuchen reproduzierbar, betont der Hersteller. Dagegen hätten vergleichbare Tests mit dem aktuell verwendeten Kältemittel R134a keine Entflammung ergeben. Obwohl vor allem die deutschen Hersteller versuchen, die nationale Einheit zu wahren, hat außer Daimler bislang kein einziges Unternehmen konkrete Sicherheitsbedenken in den eigenen Fahrzeugen öffentlich gemacht. Nach Informationen der Automobilwoche distanziert sich Ford inzwischen von der offiziellen VDA-Haltung. Interessant dürfte sein, wie sich die Zulassungsbehörden in den anderen EU-Ländern positionieren. Auch sie können Daimler die Typgenehmigung entziehen. "Hilfreich wäre auf jeden Fall eine gesamteuropäische Lösung", so das KBA. Die Behörde ist nun von der EU aufgefordert, eine Liste mit den Fahrzeugen aufzustellen, die ab dem ersten Januar zugelassen wurden und nicht der EU-Klimadirektive entsprechen, also weiter R134a verwenden. Außerdem soll das KBA über die weitere Vorgehensweise berichten, um das EU-Recht durchzusetzen. Drittens verlangt die EU einen Abschlussbericht zu den generellen Gefahren von R1234yf. Auf dieser Basis soll dann das weitere Vorgehen der Kommission festgelegt werden.
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