Die Wettbewerbszentrale hat vor dem Landgericht Dessau-Roßlau durchgesetzt, dass der Anbieter eines Ölaufbereitungsverfahrens nicht mehr damit werben darf, dass es Ölwechsel ersetze.
Mit neuen Antrieben zu mehr E zienz
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Profiteure des Downsizing
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Hamburg. Der Anbieter eines Verfahrens namens "Öldialyse" darf in seiner Werbung nicht mehr suggerieren, dass seine Technik den Ölwechsel weitgehend ersetzt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau hervor, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, wie die Wettbewerbszentrale am Freitag mitteilte. Die Institution hatte gegen mehrere Werbeaussagen geklagt. Im Ergebnis droht dem Anbieter der Öldialyse nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, falls er weiter mit Aussagen wirbt wie: "Das so gereinigte Öl erfüllt dann genauso seine Schmierfunktion für den Motor wie neues. Ein ähnliches Verfahren hat sich vielfach bewährt." Oder: "Die Firma … garantiert die Schmierfähigkeit des gereinigten Öls unter Einhaltung der entsprechenden Spezifikationen der Motorenhersteller." Sowie der Hinweis: "Die Gewährleistung bleibt erhalten, auch wenn Sie die Öldialyse einsetzen." Das Gericht sei weitgehend der Argumentation der Wettbewerbszentrale gefolgt, wonach der Anbieter des Verfahrens den Beweis schuldig geblieben sei, dass die Öldialyse gegenüber einem Ölwechsel gleichwertig sei und ihn deswegen ersetzen könne. Auch die Aussage, die Gewährleistung bleibe erhalten sah das Gericht als unlautere Geschäftspraxis. (Aktenzeichen: HH 1 0009/11)
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