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Weilbacher unterliegt erneut vor Gericht
Mercedes-Benz Bank: Im Streit um die Erstattung von Restwerten setzte sich die Bank vor Gericht gegen das Autohaus durch. (Foto: Daimler)
Autor: Bettina John
Donnerstag, 24. Januar 2013, 11.11 Uhr
Die Mercedes-Benz Bank hat innerhalb weniger Monate bereits zum zweiten Mal vor Gericht gegen die Automobilgesellschaft Weilbacher gewonnen. Im Streit um die Erstattung von Restwerten für Fahrzeuge aus Leasing- und Finanzierungsverträgen zog der Händler den Kürzeren.
Entwicklung von Neugeschäft, Finanzierung, Leasing, Gebrauchtwagen der Autobanken in den Jahren 2004 bis 2012 (in Milliarden Euro)
Stuttgart/Eberswalde. Das Landgericht Stuttgart hat die Klage des Brandenburger Händlers Michael Weilbacher gegen die Mercedes-Benz-Bank abgewiesen. Weilbacher hatte dem Finanzinstitut vorgeworfen, von ihm zu Unrecht die Erstattung von Restwerten für Fahrzeuge aus Leasing- und Finanzierungsverträgen gefordert zu haben. Seine Auffassung, es bestehe keine entsprechende Rückkaufverpflichtung des Autohauses, wurde vom Gericht als unbegründet abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits muss Weilbacher tragen. Damit ist der Händler bereits zum zweiten Mal vor Gericht gescheitert. Im August 2012 hatte das Gericht entschieden, dass Weilbacher ein Darlehen in der vollen geforderten Höhe plus Zinsen und Mahnkosten an die Mercedes-Benz-Bank zurückzahlen muss. Den damals von Weilbacher reklamierten Zahlungsanspruch wegen angeblich falsch berechneter Zinsen hatte das Gericht zurückgewiesen. In einem anderen Rechtsstreit hingegen konnte der Händler Ende vergangenen Jahres punkten: Er setzte vor Gericht durch, dass Daimler das Autohaus auch nach der Kündigung der Service- und Teilevertriebsverträge weiter mit Originalteilen beiefern muss.
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