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GVA sieht „Monopolstellung“
Autor: Bettina John, Christoph Rührmair
Montag, 07. Januar 2013, 00.03 Uhr
Nachdem der ZDK Bundeskanzlerin Angela Merkel um Unterstützung bei der Forderung nach einer Reparaturklausel für sichtbare Ersatzteile gebeten hat, mahnt auch der Teilehandelsverband GVA „unverzügliches Handeln seitens der Politik“ an. Deutschland nehme im europäischen Vergleich „eine ausgesprochen verbraucherunfreundliche Position ein“, beklagt die Interessenvertretung des freien Kfz-Teilegroßhandels, die schon lange auf eine Liberalisierung des Designschutzes drängt.

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München. Nachdem der ZDK Bundeskanzlerin Angela Merkel um Unterstützung bei der Forderung nach einer Reparaturklausel für sichtbare Ersatzteile gebeten hat, mahnt auch der Teilehandelsverband GVA „unverzügliches Handeln seitens der Politik" an. Deutschland nehme im europäischen Vergleich „eine ausgesprochen verbraucherunfreundliche Position ein", beklagt die Interessenvertretung des freien Kfz-Teilegroßhandels, die schon lange auf eine Liberalisierung des Designschutzes drängt. Die Autobauer genössen dabei „eine sachlich nicht zu rechtfertigende Monopolstellung". Die Verbraucher zahlten dafür die Zeche in Form höherer Ersatzteilpreise. Dies zeige der Vergleich mit EULändern, die im Designrecht eine sogenannte Reparaturklausel verankert haben, die sichtbare Ersatzteile vom Designschutz und damit vom Herstellermonopol befreit.

Blockade im Ministerrat
Bereits 2007 hatten sich Kommission und Parlament der EU für eine solche Klausel ausgesprochen. Doch die Autohersteller wehren sich. Im Ministerrat wird die Reparaturklausel daher von den großen Industrienationen, darunter auch Deutschland, blockiert. „Das Monopol der Fahrzeughersteller bei designgeschützten Kfz-Ersatzteilen ist weder rechtlich noch ordnungspolitisch begründbar. Darüber herrscht nicht nur ein breiter gesellschaftlicher, sondern auch ein fachlicher Konsens ", sagt GVAPräsident Hartmut Röhl. VDA-Präsident Matthias Wissmann betont dagegen die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums für die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Unternehmen. Schutzrechte seien „ unverzichtbare Grundlage für die Vermarktung innovativer Produkte". Dies betreffe auch Zubehör und Ersatzteile. Eine einseitige Beschränkung von Patenten oder Designrechten könne nicht hingenommen werden. Dies gelte umso mehr, als sich die Gefahr der Produktpiraterie vor allem in Schwellenländern kaum eindämmen lasse.
Eine Abschaffung des Designschutzes für Teile in der EU hält Wissmann für „ein falsches Signal an die Automobilindustrie und an die Schwellenländer, die gerade ihr System des Schutzes geistigen Eigentums aufbauen und sich gegen Produktpiraten wehren müssen". Ein sorgloser Umgang mit Schutzrechten öffne „dem großindustriellen Nachbau von Automobilteilen in anderen Ländern Tür und Tor". Dies würde „in hohem Maße die automobile Wertschöpfung, die Wettbewerbsfähigkeit der innovativen Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze bei Fahrzeugherstellern und Zulieferern gefährden". Zudem investiere die deutsche Autoindustrie Milliarden in Forschung und Entwicklung und sollte sich „auf das Recht des geistigen Eigentums berufen dürfen". Röhl hingegen hält nicht viel von Argumenten wie dem drohenden Verlust von Arbeitsplätzen. Sie seien widerlegt, sagt er. Letztlich handle es sich um „industriepolitische Nebelkerzen, um die Monopolrendite von Fahrzeugherstellern abzusichern".
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Weiterführende Links:
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