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ZDK fordert Reparaturklausel
Scheinwerfer: Sichtbare Kfz-Teile unterliegen faktisch dem Vertriebsmonopol der Autohersteller.
(Foto: nib)
Autor: Bettina John
Dienstag, 27. November 2012, 15.07 Uhr
In die seit Jahren anhaltende Diskussion um die Lockerung des Designschutzes für Autoersatzteile kommt offenbar neue Bewegung. Nun hat das deutsche Kfz-Gewerbe Bundeskanzlerin Merkel um Unterstützung bei der Forderung nach einer Reparaturklausel für sichtbare Fahrzeugteile gebeten.

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Bonn. Der Branchenverband ZDK hat in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Öffnung des Wettbewerbs auf dem Gebiet der Fertigung und des Vertriebs von sichtbaren Kfz-Ersatzteilen plädiert. ZDK-Präsident Robert Rademacher und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk haben die Regierungschefin um Unterstützung bei diesem Vorhaben im Ministerrat in Brüssel gebeten.
Noch gibt es in der EU beim Thema Designschutz für Autoersatzteile keine einheitliche Rechtspraxis. Hintergrund des aktuellen ZDK-Vorstoßes ist die erneute Diskussion über eine Novelle der Europäischen Designrichtlinie 98/71/EG. Demnach unterliegen sichtbare Kfz-Teile, wie etwa Stoßfänger, Kotflügel oder Scheinwerfer, faktisch dem Vertriebsmonopol der Automobilhersteller.
Die Befürworter einer Liberalisierung, darunter auch der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA), wollen den Designschutz bei sichtbaren Ersatzteilen mittels einer Reparaturklausel außer Kraft setzen. EU-Kommission und -Parlament hatten sich bereits im Jahr 2007 für eine solche Klausel ausgesprochen. Doch die Autohersteller wehren sich bislang vehement gegen eine Lockerung. Im Ministerrat wird die Reparaturklausel daher von den großen Industrienationen, darunter auch Deutschland, blockiert.

Gegen die Interessen der Verbraucher
Nach Ansicht des ZDK läuft die aktuelle Designschutzrichtlinie sowohl den Interessen der Verbraucher als auch der kleinen und mittelständischen Kfz-Betriebe entgegen. So seien die Preise für diese Monopolteile in den letzten Jahren signifikant stärker gestiegen als diejenigen aller übrigen Ersatzteile, da jede andere Bezugsquelle für diese schadensgefährdeten und deshalb häufig zu ersetzenden Teile verwehrt sei.
In seinem Brief weist der ZDK ebenfalls darauf hin, dass über den  Designschutz weder Produktpiraterie verhindert noch Qualitätssicherung betrieben werden könne, da es bei Designfragen nicht um die strukturelle Beschaffenheit der Teile gehe, also weder um Material, Herstellungsmethoden, Passgenauigkeit oder Spezifikation.

Außer Frage steht für den ZDK der rechtliche Schutz der Autohersteller vor dem Abkupfern des Neuwagendesigns durch Wettbewerber. Hier seien unzählige Ausweichmöglichkeiten bei der Karosseriegestaltung gegeben. Bei Ersatzteilen für die bereits auf den Straßen befindlichen Automobile hingegen gebe es diese Ausweichmöglichkeiten nicht. "Entweder das Teil passt – dann greift der Designschutz. Oder man beugt sich dem Designschutz – dann passt das Teil nicht", heißt es in dem Brief an die Kanzlerin.
 
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