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Daimler wendet sich von Kältemittel R1234yf ab
Crash-Test bei Mercedes: Bei einem schweren Frontalzusammenstoß und einem Bruch der Kältemittelleitung kann sich das Kältemittel R1234yf entzünden.
(Foto: Euro NCAP)
Autor: Matthias Krust/Mitarbeit: Michael Knauer
Dienstag, 25. September 2012, 09.55 Uhr
Nach umfangreichen Sicherheitstests will der Stuttgarter Autohersteller wegen Brandgefahr das umstrittene Kältemittel nicht mehr einsetzen und zum alten R134a zurückkehren. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht darin einen Rechtsbruch und fordert Strafzahlungen. Das Kältemittel R1234yf sei endgültig gescheitert.

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Stuttgart. Aufgrund von massiven Sicherheitsbedenken lehnt Daimler nun überraschend den Einsatz des umstrittenen Kältemittels R1234yf in den Klimaanlagen seiner Fahrzeuge ab. Stattdessen will der Stuttgarter Autohersteller das bewährte Kältemittel R134a weiter einsetzen. "Wir haben die zuständigen nationalen und europäischen Behörden bereits informiert und wollen uns die weitere Verwendung von R134a genehmigen lassen", sagte ein Daimler-Sprecher im Gespräch mit der Automobilwoche. Die Deutsche Umwelthilfe, die sich seit Jahren gegen das Kältemittel stemmt, sieht darin einen offenen Rechtsbruch gegen EU-Klimaschutzgesetze. "Diesem ist mit der sofortigen Verhängung von Strafzahlungen zu begegnen", fordert Jürgen Resch, Bundegeschäftsführer der DUH. "Seit vier Jahren kennt die Autoindustrie die inakzeptablen Gefahren des chemischen Kältemittels R1234yf. Jetzt wird offensichtlich, dass die Autobauer nie ernsthaft eine Alternative zum billigen, aber für das Weltklima verheerende Kältemittel gesucht haben. In den kommenden Tagen und Wochen werden entsprechende Entscheidungen von anderen Autoherstellern zum Verzicht auf R1234yf folgen", so Resch.
Daimler hat das neue, umweltfreundlichere Kältemittel R1234yf einem im eigenen Haus entwickelten Test unterzogen. Das sogenannte Real-Life-Prüfverfahren geht dem Unternehmen zufolge weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Dabei zeigte sich, das sich das bislang international als sicher eingestufte Mittel unter bestimmten Bedingungen entzünden kann. Zum Beispiel bei einem sehr schweren Frontalaufprall in Verbindung mit dem Bruch der Kältemittelleitung. Bei dem Test tritt das Kältemittel unter Hochdruck in der Nähe von heißen Teilen der Abgasanlage eines Versuchsfahrzeugs dynamisch aus. Während das Kältemittel unter vergleichbaren Laborbedingungen schwer zu entflammen ist, kann es sich laut Daimler in einem heißen Motorraum als zündfähig erweisen. Das Ergebnis sei jederzeit in Versuchen reproduzierbar, betont der Hersteller. Dagegen hätten vergleichbare Tests mit dem aktuell verwendeten Kältemittel R134a keine Entflammung ergeben. Die Ergebnisse stehen anderen Herstellern und Verbänden zur Verfügung.

Daimler schert aus
Mit der Abkehr von R1234yf schert Daimler aus der politischen Linie des VDA und der deutschen Autoindustrie aus und dürfte die Diskussion um das umstrittene Kältemittel weltweit neu entfachen. Seit dem 1. Januar 2011 verbietet eine EU-Richtlinie den Einsatz des bislang genutzten Treibhausgases Tetrafluorethan (R134a) in neuen Pkw-Typen. Ab 2017 gilt das Verbot für das klimaschädliche Mittel für alle Neufahrzeuge. Nach jahrelangen Diskussionen einigte man sich der internationalen Autoindustrie auf das neue, klimafreundliche Kältemittels R1234yf, des US-Technologiekonzerns Honeywell und der französischen Chemiegruppe Du-Pont. Auch der VDA schwenkte auf diese Linie ein.
R1234yf steht aber vor allem bei Umweltorganisationen in der Kritik. Die DUH verweist in der heutigen Preseemitteilung darauf, dass sie bereits vor vier Jahren die ersten Unfallsimulationen mit dem neuen Kältemittel durchgeführt habe und dabei dessen hohe Brennbarkeit und extreme Giftigkeit festgestellt habe. Auch andere Verbände hatten in der Vergangenheit auf die Gefahr hingewiesen, dass bei einem Fahrzeugbrand aus dem Kältemittel Flusssäure entstehen könnte – eine hoch ätzende Flüssigkeit mit tückischen Spätfolgen. Bestätigt wurde diese Gefahr durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Auch das Umweltbundesamt favorisierte einst das von den Umweltverbänden geforderte Kältemittel R744, das dem klassischen und ungefährlichen Kühlmittel CO2 entspricht. Im Servicegeschäft allerdings hat R1234yf klare Vorteile gegenüber CO2. Denn bei der Wartung von Klimaanlagen auf Basis von R1234yf sind im Gegensatz zu CO2- Anlagen keine neuen Werkzeuge oder Schulungen nötig.

DUH fordert Strafzahlung von 665 Euro pro Fahrzeug
Der Verband der Automobilindustrie hatte sich zwar zunächst für CO2 als Kältemittelersatz eingesetzt. Doch seit 2008 votiert auch der VDA für R1234yf. Der Grund: Eine CO2-Kälteanlage arbeitet mit Drücken zwischen 80 und 100 Bar, die massive Leitungen voraussetzen und dadurch die Kosten treiben. Derzeit würde der Mehrpreis bei rund 200 Euro pro Fahrzeug liegen. "Wir wollten keine Insellösung, sondern einen globalen Standard", begründete Verbandssprecher Eckehart Rotter den Strategieschwenk damals.
Das Kältemittel galt bislang nach zahlreichen Labor- und Crashuntersuchungen als sicher. Unter anderem hatte die US-Umweltschutzagentur EPA die endgültige Genehmigung für den Einsatz von R1234yf in Neuwagen in den USA erteilt.
Der DUH fordert nun von der EU-Kommission Strafzahlungen gegen Autohersteller, falls diese das verbotene alte Kältemittel R134a wieder einsetzen wollen. Nach den derzeit gültigen Strafregelungen der EU würde diese 665 Euro pro Fahrzeug betragen. Jeder Fahrzeughersteller habe dem Verband zufolge die Möglichkeit, diese Strafzahlungen durch den Einsatz natürlicher Kältemittel wie CO2 zu vermeiden und sich gleichzeitig gesetzeskonform zu verhalten. Außerdem kritisiert der DUH VDA-Präsident Matthias Wissmann. Dieser habe zu seinem Amtsantritt die Abkehr von klimaschädlichen chemischen Kältemitteln verkündet und das Gegenteil praktiziert: Mit Hochdruck sei gemeinsam mit DuPont und Honeywell an chemischen Alternativen gearbeitet und die Entwicklung natürlicher Kältemittel eingestellt worden.
 
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