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Ex-VW-Betriebsrat Klaus Volkert in Revision
Klaus Volkert: Der frühere Vormann der VW-Arbeitnehmervertreter hofft auf eine für ihn günstige Beurteilung durch den Bundesgerichtshof.
Autor:
Henning Krogh
hkrogh@craincom.de
Mittwoch, 09. September 2009, 19.19 Uhr
Am Dienstag kommender Woche, dem ersten Pressetag der mit Spannung erwarteten Branchenschau IAA in Frankfurt, könnte ein fast vergessen gewähntes VW-Thema, das sich überdies nicht um interessante Automobile dreht, abermals in die Schlagzeilen geraten: Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert erwartet vom Bundesgerichtshof wegweisende Einlassungen zu seinem Revisionsverfahren.

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Wolfsburg. Am kommenden Dienstag (15. 9.) wird sich der Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit der Causa Klaus Volkert befassen. Neben der Revision des Strafmaßes gegen den früheren VW-Betriebsratsvorsitzenden hat sich die Kammer auch mit dem Verfahren gegen den Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer zu beschäftigen. Volkert und Gebauer waren im Zuge der Affären um Lustreisen und Schmiergeldzahlungen bei Volkswagen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft respektive einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Dem Vernehmen nach hoffen Volkert und Gebauer nun auf eine Minderung ihrer Urteile; die für die früheren Ermittlungen gegen die beiden VW-Oberen zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig hingegen soll auf eine Verschärfung drängen. Der Bundesgerichtshof, so die Erwartung der Streitparteien, wird sich zunächst vor allem zu der Frage einlassen müssen, ob die Verhandlungen gegen Volkert und Gebauer am Landgericht Braunschweig formaljuristisch korrekt abgehalten wurden. Neue Zeugen werden am nächsten Dienstag allerdings nicht gehört. Und obschon in Frankfurt am Main zeitgleich der erste Pressetag der IAA stattfindet, rechnet man in Leipzig offenbar mit einem so erheblichen medialen Interesse am Revisionsverfahren, dass bereits ein besonders großer Gerichtssaal reserviert worden ist.
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